Warum er auch für Schweizer Unternehmen relevant wird
Der Digitale Produktepass (DPP) gilt als eines der ambitioniertesten Vorhaben der EU-Wirtschaftspolitik der kommenden Jahre. Auch wenn die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, kommt kaum ein exportorientiertes Unternehmen um das Thema herum. Dieser Beitrag erklärt, was hinter dem DPP steckt, wann er greift, warum er auch hierzulande an Bedeutung gewinnt – und was Schweizer Unternehmen jetzt konkret tun sollten.
Was ist der Digitale Produktepass?
Der DPP ist ein digitaler, maschinenlesbarer Datensatz, der einem physischen Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg zugeordnet ist. Zugänglich gemacht wird er meist über einen QR-Code, einen RFID-Chip oder ein NFC-Tag. Hinter dem Konzept steht die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781), die im Juli 2024 in Kraft getreten ist und Teil des European Green Deal ist.
Im DPP sollen künftig unter anderem folgende Informationen hinterlegt werden:
- Materialzusammensetzung und Rezyklatanteile
- CO₂-Fussabdruck entlang der Lieferkette
- Angaben zu Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Zerlegbarkeit
- Herkunft von Rohstoffen und Komponenten
- Hinweise zu Schadstoffen und deren Handhabung
- Anleitungen für Entsorgung und Recycling
Wichtig zu verstehen: Der DPP ersetzt bestehende Nachweise wie CE-Kennzeichnung, REACH-Dokumentation oder Umweltproduktdeklarationen (EPD) nicht – er verknüpft sie und macht sie zusätzlich maschinenlesbar und über die gesamte Lieferkette hinweg abrufbar. Die Daten selbst liegen dabei dezentral bei den Herstellern beziehungsweise ihren Dienstleistern; die zentrale EU-Datenbank funktioniert primär als Register und Zugangspunkt, nicht als Datenspeicher.

Ab wann gilt der DPP?
Es gibt keinen einzelnen Stichtag – die Einführung erfolgt gestaffelt, Produktgruppe für Produktgruppe, jeweils über eigene delegierte Rechtsakte:
- 19. Juli 2026: Das zentrale EU-DPP-Register geht gemäss Artikel 13 ESPR in Betrieb. Damit steht die technische Infrastruktur bereit – eine Passpflicht für einzelne Produkte ist damit aber noch nicht verbunden.
- 18. Februar 2027: Als erste Produktgruppe wird der Batteriepass für Elektrofahrzeug-, Industrie- und bestimmte Leichttransportbatterien über 2 kWh verpflichtend (gestützt auf die separate EU-Batterieverordnung).
- Ab ca. 2027/2028: Für Textilien, Schuhe sowie Eisen, Stahl und Aluminium werden delegierte Rechtsakte erwartet; nach einer Übergangsfrist von in der Regel rund 18 Monaten folgt die verbindliche Anwendung – realistisch nicht vor 2028.
- 2028–2030: Weitere Kategorien wie Elektronik, ICT-Geräte, Reifen, Möbel und Waschmittel/Reinigungsmittel kommen sukzessive hinzu.
Die genauen Fristen für einzelne Produktkategorien werden erst mit der Veröffentlichung der jeweiligen delegierten Rechtsakte final festgelegt. Es lohnt sich, die Entwicklung laufend zu verfolgen, z. B. über die ESPR-Seite der Europäischen Kommission oder Schweizer Branchenverbände wie GS1 Switzerland.
Wieso ist der DPP auch für die Schweiz wichtig?
Auf den ersten Blick betrifft die ESPR nur den EU-Binnenmarkt. Für die Schweizer Wirtschaft ergeben sich dennoch mehrere direkte Berührungspunkte:
1. Marktzugang zur EU. Die EU ist der wichtigste Absatzmarkt der Schweiz. Wer Produkte aus einer betroffenen Kategorie – etwa Textilien, Metallhalbzeuge, Bauprodukte oder später Elektronik – in die EU exportiert, muss unabhängig vom Produktionsstandort einen gültigen DPP bereitstellen. Fehlt er nach Ablauf der Übergangsfrist, drohen Vertriebsstopps, Bussgelder oder ein faktisches Importverbot. Das betrifft Schweizer Exporteurinnen und Exporteure genauso wie EU-ansässige Hersteller.
2. Lieferketteneffekte auch ohne direkten EU-Export. Viele Schweizer KMU liefern nicht selbst an Endkundinnen in der EU, sondern als Zulieferer an Unternehmen, die dies tun. Wenn ihre Abnehmer DPP-pflichtig werden, müssen sie verifizierbare Daten zu Material, Herkunft und Fussabdruck liefern – ansonsten drohen sie aus Lieferantenlisten zu fallen. Der Druck entsteht also oft entlang der Kette, lange bevor eine gesetzliche Pflicht für das eigene Unternehmen greift.
3. Mögliche Anschlussfähigkeit des Schweizer Rechts. Um Handelshemmnisse zu vermeiden und Schweizer Unternehmen die Teilnahme am digitalen Binnenmarkt zu ermöglichen, wird diskutiert, DPP-Regeln mittelfristig auch für den Schweizer Markt zu übernehmen oder zumindest kompatibel zu gestalten. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung; ein eigenständiger Alleingang der Schweiz an der EU vorbei erscheint aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung wenig wahrscheinlich.
4. Wettbewerbsfähigkeit und Swissness. Für Schweizer Produkte, die traditionell mit Qualität, Präzision und Vertrauenswürdigkeit assoziiert werden, kann ein früh und sauber implementierter DPP ein Differenzierungsmerkmal sein – er macht genau jene Eigenschaften belegbar, für die Schweizer Marken ohnehin stehen wollen.
5. Vorlaufzeit der Datenerhebung. Der eigentliche Aufwand steckt nicht im QR-Code, sondern in der Datenbeschaffung: verifizierte Angaben zu Materialherkunft, Zulieferern, Emissionen und Recyclingfähigkeit über mehrere Stufen der Lieferkette hinweg. Das dauert in der Praxis 12 bis 18 Monate – wer erst reagiert, wenn die eigene Produktkategorie an der Reihe ist, startet zu spät.
Was sollten Schweizer Unternehmen jetzt tun?
1. Betroffenheit klären: Prüfen, welche der eigenen Produktkategorien unter die ESPR fallen könnten und wann mit einem delegierten Rechtsakt zu rechnen ist – auch indirekt, als Zulieferer eines EU-exportierenden Kunden.
2. Datenlage auditieren: Bestandsaufnahme, welche Informationen zu Materialien, Herkunft, CO₂-Fussabdruck und Lieferanten bereits strukturiert vorliegen – und wo Lücken bestehen.
3. Lieferkette einbinden: Mit Zulieferern frühzeitig über Datenanforderungen sprechen; verifizierbare Angaben lassen sich nicht kurzfristig beschaffen, insbesondere bei mehrstufigen internationalen Lieferketten.
4. Systeme vorbereiten: PIM-, ERP- und PLM-Systeme so ausrichten, dass sie DPP-relevante Daten zentral verwalten und exportierbar machen können – im Idealfall so, dass dieselbe Datenbasis auch für andere Berichtspflichten (z. B. CSRD-nahe Anforderungen) genutzt werden kann.
5. Standards und Register im Blick behalten: Die technischen Vorgaben (u. a. GS1 Digital Link, CEN/CENELEC-Normen, das EU-DPP-Register) entwickeln sich laufend weiter. Verbände wie GS1 Switzerland oder Branchenorganisationen bieten hierzu laufend Informationsveranstaltungen an.
6. Chancen mitdenken: Ein gut aufgebauter DPP ist nicht nur Pflichtübung, sondern auch Grundlage für mehr Transparenz gegenüber Kundinnen und Kunden, für Kreislaufwirtschaftsmodelle und für eine stärkere Positionierung im Nachhaltigkeitswettbewerb.
Fazit
Der Digitale Produktepass ist kein rein europäisches Regulierungsdetail, sondern verändert schrittweise die Spielregeln für alle, die mit der EU Handel treiben – ob als direkte Exporteurin oder als Glied in einer Lieferkette. Für Schweizer Unternehmen empfiehlt sich, das Thema nicht erst dann anzugehen, wenn die eigene Produktkategorie gesetzlich an der Reihe ist. Wer jetzt beginnt, Daten zu strukturieren, Lieferketten transparenter zu machen und interne Systeme vorzubereiten, verschafft sich einen Vorsprung – regulatorisch wie wettbewerblich. Der DPP wird in den nächsten Jahren schrittweise zur Eintrittskarte in den europäischen Markt; wer frühzeitig investiert, verwandelt eine Pflicht in einen Vorteil.
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